Allgemeine Geschäftsbedingungen der UVST Datendienste GmbH

Stand vom 01.05.2015

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I. Allgemeines

Die UVST Datendienste GmbH (in Folge kurz „UVST“ genannt) mit Sitz in 8055 Graz, Markusgasse 38, ist eine vom Bund autorisierte Übermittlungs- und Verrechnungsstelle.

Die UVST ist aufgrund einer Dienstleistungskonzession für die Bereitstellung von Diensten zur elektronischen Übermittlung von Eingaben und Erledigungen gemäß § 89a ff Gerichtsorganisationsgesetz (GOG), eine vom Bundesministerium für Justiz (BMJ) autorisierte Übermittlungsstelle für den elektronischen Rechtsverkehr (webERV).

Die UVST ist EDV-Dienstleister zwischen Grundbuchdatenbank und Firmenbuchdatenbank des Bundesministeriums für Justiz, Verrechnungsstelle für die „Online Einsichtnahme in Gerichtsakten“ (Elektronische Akteneinsicht), Verrechnungsstelle für die GISA (Gewerbeinformationssystem Austria) beim Bundeswirtschaftsministerium sowie Provider für Abfragen aus dem Zentralen Melderegister des Bundesministeriums für Inneres. Die UVST fungiert als Transport- und Verrechnungsstelle für die nachfolgend angeführten Produkte, zu den nachstehend angegebenen Bedingungen.

Mit der Inanspruchnahme der Tätigkeit der UVST als Übermittlungsstelle für den elektronischen Rechtsverkehr (webERV), erhält der Teilnehmer entsprechend diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch das Recht, die Dienste der UVST als Verrechnungsstelle für Datenbankabfragen zu den unten angeführten Bedingungen zu nutzen.

Die UVST stellt weiters eine App zur mobilen Einsicht des Rückverkehrs (in Folge „Rückverkehrs-App“ genannt) zur Verfügung. Die App beinhaltet das Einsehen der ERV-Rückverkehrsdaten auf mobilen Endgeräten (Handy und Tablet). Die Nutzung der App ist kostenpflichtig und gesondert anzumelden.

Der Teilnehmer akzeptiert mit der Nutzung der Dienste der UVST deren allgemeine Geschäftsbedingungen.

II.a. Vereinbarungsgegenstand Übermittlungsstelle für den webERV

Die Tätigkeit der UVST als Übermittlungsstelle für den webERV beinhaltet folgende Dienste:

  • Teilnehmerregistrierung, -identifikation und Teilnehmerverwaltung sowie Übermittlung der für den Betrieb des webERV notwendigen Teilnehmerdaten an die Bundesrechenzentrum GmbH (BRZG)
  • Herstellung einer sicheren Verbindung für die Übertragung sämtlicher Nachrichten im Rahmen des webERV
  • Entgegennahme von elektronischen Eingaben und Beilagen vom Teilnehmer zur Weiterleitung an die BRZG (österreichischen Gerichte)
  • Entgegennahme von elektronischen Erledigungen und Beilagen, sowie sonstigen Informationen (Aktenzeichenrückmeldung) und aller anderen Nachrichten (z.B. Trennstücktabelle) von der BRZG (von den österreichischen Gerichten) zur Weiterleitung an den Teilnehmer
  • Übermittlung elektronischer Zustellnachweise an die BRZG für elektronisch zugestellte Erledigungen sowie Verständigungen der Teilnehmer über eingelangten Rückverkehr
  • Eingaben und Rückverkehr von Verfahren und Dokumenten gemäß §§ 89a bis 89k GOG, der ERV-VO und der dazugehörigen Schnittstellenbeschreibungen, jeweils in der aktuellen Fassung
  • Kommunikation mit anderen ERV-Teilnehmern im Wege der Direktzustellung gemäß § 112 ZPO
  • Protokollierung sämtlicher Kommunikationsvorgänge im webERV
II.b. Vereinbarungsgegenstand Verrechnungsstelle für die Datenbankdienste

Die Tätigkeit der UVST als Verrechnungsstelle für die Online Einsichtnahme beinhaltet folgende Dienste:

  • Firmenbuchdatenbank
  • Grundbuchdatenbank
  • Gewerbeinformationssystem Austria (GISA)
  • Gerichtsakten (Elektronische Akteneinsicht) und
  • Meldeabfragen aus dem Zentralen Melderegister
II.c. Vereinbarungsgegenstand Rückverkehrs-App

Die App dient der mobilen Ansicht des ERV-Rückverkehrs. Mit der Rückverkehrs-App können die ERV-Rückverkehrsdaten und die dazugehörigen Dokumente für alle oder einzelne ERV-Codes der Kanzlei auf einem Smartphone oder Tablet angezeigt und eingesehen werden. Die Abfrage des ERV-Rückverkehrs geschieht unabhängig von der Kanzlei und muss in der Kanzlei bestätigt und übernommen werden.

III.a. Bedingungen für die Nutzung des webERV

Für die Nutzung der Dienste der UVST als Übermittlungsstelle für den webERV ist eine dem aktuellen Stand der Technik entsprechende Internetanbindung erforderlich, für die der Teilnehmer selbst Sorge zu tragen hat. Verbindungsprobleme zwischen dem Teilnehmer und seinem Internet-Provider fallen nicht in die Verantwortung der UVST.

  • Der Teilnehmer hat für die erstmalige Verwendung des webERV das Anmeldeformular für die UVST Datendienste GmbH auszufüllen und das vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Formular an die UVST Datendienste GmbH zu retournieren.
  • Die UVST prüft die Daten. Liegen alle Voraussetzungen für eine Teilnahme am webERV vor, erhält der Teilnehmer die erforderlichen Zugangsdaten und (falls erforderlich) ein Software-Zertifikat. Mit Übermittlung der Zugangsdaten ist die Teilnahme am webERV möglich.
  • Zur Teilnahme am webERV ist ein von UVST zertifizierter Client nötig. Für die ordnungsgemäße Konfiguration (insbesondere die korrekte Funktionsweise) dieses Clients ist der Teilnehmer verantwortlich.
  • Nach Freischaltung zum webERV ist es dem Teilnehmer möglich, im Rahmen der §§ 89a ff GOG, der Verordnung des Bundesministers für Justiz über den elektronischen Rechtsverkehr (ERV-VO) und der dazugehörigen Schnittstellenbeschreibungen, jeweils in der aktuellen Fassung, elektronische Eingaben an österreichische Gerichte zu senden bzw. Erledigungen von diesen zu empfangen. Weiters kann der Teilnehmer direkt mit anderen, zum webERV berechtigten Teilnehmern, im Wege der Teilnehmerdirektzustellung kommunizieren.
  • Dem Teilnehmer wird auf der Homepage www.uvst.at ein ausschließlich für ihn zugänglicher, persönlicher Verfügungsbereich eingerichtet. In diesem Verfügungsbereich können sämtliche an das Gericht gesendete und vom Gericht empfangene Schriftsätze bzw. Teilnehmerdirektzustellungen für drei Monate eingesehen werden.
  • Mit Einlangen in diesen Verfügungsbereich gelten vom Gericht versendete Schriftsätze als zugestellt, unabhängig davon ob sie mit einem Client abgerufen wurden. Der elektronische Verfügungsbereich wird mindestens einmal pro Stunde aktualisiert.
  • UVST übernimmt Eingaben zur Weiterleitung an die Gerichte. Bei Erhalt einer Eingabe bekommt der Kunde eine Rückmeldung, bei Übernahme durch die Bundesrechenzentrum GmbH erhält der Kunde eine Einbringungsbestätigung. Die Verantwortlichkeit der UVST für diese im webERV übermittelten Daten beschränkt sich nur auf diesen Zeitraum zwischen Rückmeldung und Einbringungsbestätigung. Nach Einbringungsbestätigung (Status „Offen“) trägt der Teilnehmer das Risiko für einen etwaigen Untergang, die Vernichtung oder Beschädigung der bereitgestellten und bezogenen Informationen (lokalen Daten).
  • Bei vom Gericht empfangenen Schriftsätzen stellt UVST diese im Verfügungsbereich des Kunden bereit und sendet eine Empfangsbestätigung an das BRZG. Die Verantwortlichkeit der UVST für diese im webERV übermittelten Daten beschränkt sich nur auf diesen Zeitraum zwischen Zeitpunkt der Bestätigung des Erhalts an die Bundesrechenzentrum GmbH und der Empfangsbestätigung durch den Teilnehmer. Nach der Empfangsbestätigung trägt der Teilnehmer das Risiko für einen etwaigen unverschuldeten Untergang, die Vernichtung oder Beschädigung der bereitgestellten und bezogenen Informationen (Daten).
  • Die UVST stellt jedem Teilnehmer ein digitales Zertifikat für die Nutzung des webERV aus. Dieses muss dem Anschriftencode in der Software lokal beim Teilnehmer zugeordnet werden. Der Teilnehmer hat darauf zu achten, dass er ein gültiges Zertifikat zugeordnet hat. Mit einem abgelaufenen Zertifikat ist die Nutzung des webERV nicht möglich.
  • Der Teilnehmer ist selbst für die Gültigkeit seines Anschriftencodes verantwortlich. Ohne gültigen Anschriftencode ist die Nutzung des webERV nicht möglich.
III.b. Bedingungen für die Nutzung des UVST Datendienste

Mit der erfolgreichen Anmeldung bei der UVST als Übermittlungsstelle zur Teilnahme am webERV ist der Teilnehmer berechtigt, die UVST Datendienste zu nutzen. Es ist keine gesonderte Anmeldung notwendig. Bei Bedarf können einzelne oder alle Datendienste über die UVST als Verrechnungsstelle vorübergehend deaktiviert werden. Für die Nutzung der Datenbankdienste nimmt der Teilnehmer die Geschäftsbedingungen der abgefragten Datenbanken zur Kenntnis. Für die Abfrage des Zentralen Melderegisters nimmt der Teilnehmer insbesondere § 15 Datenschutzgesetz 2000 und Meldegesetz-Durchführungsverordnung (MeldeVO) zur Kenntnis.

III.c. Bedingungen für die Nutzung der Rückverkehrs-App

Für die Nutzung der Rückverkehrs-App ist eine gesonderte Anmeldung im Anmeldeformular UVST erforderlich. Für die Rückverkehrs-App fällt ein monatliches Grundentgelt laut Preisliste an. Die Verrechnung erfolgt mit der monatlichen UVST-Rechnung. Die Preise sind jederzeit auf www.uvst.at einzusehen. Der über die Rückverkehrs-App abgefragte Rückverkehr wird verschlüsselt am jeweiligen Endgerät gespeichert. Der Benutzer ist verpflichtet den Datenschutzvereinbarungen zu entsprechen und insbesondere sein Endgerät vor unbefugtem Zugriff zu schützen und Passwörter geheim zu halten.

UVST kann den ununterbrochenen Betrieb des Service nicht garantieren und übernimmt keine Gewähr und Haftung dafür, dass der Service ohne Unterbrechung zugänglich ist und die gewünschte Verbindung immer hergestellt werden kann. Sofern dies zur Vermeidung von Störungen oder zur Vornahme betriebsnotwendiger Arbeiten erforderlich ist, kann der Service vorübergehend nicht zugänglich sein. Sollte der Service aufgrund eines Fehlers der UVST mindestens 10 Tage durchgehend nicht verfügbar sein, kann das Grundentgelt entsprechend für die Dauer der Nichtverfügbarkeit zurückgefordert werden. Die Nutzung der Rückverkehrs-App kann jederzeit beendet werden. Dafür reicht ein E-Mail an office@uvst.at

IV. Inkrafttreten und Dauer der Nutzungsvereinbarung

Mit der Übermittlung der vom Teilnehmer unter Anerkenntnis dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beantragten Zugangsdaten, für die Nutzung der UVST als Übermittlungsstelle (und Verrechnungsstelle) an diesen, tritt die Nutzungsvereinbarung in Kraft. Die Nutzungsvereinbarung gilt für unbestimmte Zeit und kann durch Kündigung des Teilnehmers bzw. Kündigung oder sofortige Einstellung der Dienste durch die UVST beendet werden.

V. Beendigung der Nutzungsvereinbarung

Die Nutzungsvereinbarung kann jederzeit schriftlich unter Einhaltung einer 10-tägigen Kündigungsfrist zum Monatsletzten gekündigt werden. Die Nutzungsvereinbarung endet mit Kündigung oder mit der Einstellung der Dienste der UVST. UVST ist berechtigt diese Vereinbarung aus wichtigen Gründen jederzeit zu kündigen bzw. die Dienste einzustellen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit seiner Zahlung länger als 30 Tage im Verzug ist oder die mangelnde Bonität des Kunden festgestellt wurde und insbesondere auch bei Eröffnung eines Insolvenz- oder Ausgleichsverfahrens oder der Abweisung dieser mangels kostendeckendem Vermögen.

Die missbräuchliche Verwendung der Dienste der UVST durch den Teilnehmer ist ebenfalls ein wichtiger Grund, der zur sofortigen Einstellung der Dienste durch die UVST berechtigt. UVST haftet nicht für Schäden aus einer derartigen sofortigen Einstellung.

VI. Verfügbarkeit der Dienste der UVST

Grundsätzlich steht der Dienst der UVST als Übermittlungsstelle für den webERV an sieben Tagen pro Woche 24 Stunden zur Verfügung. Ausgenommen sind notwendige Wartungsarbeiten außerhalb der Kernbetriebszeit. Die UVST Datenbank-Dienste stehen während der offiziellen Betriebszeiten der öffentlichen Datenbanken zur Verfügung. Einschränkungen können sich aus unaufschiebbaren Wartungsarbeiten ergeben. Die UVST wird solcherart Unterbrechungen oder Einschränkungen zur Wartung und Verbesserung der entsprechenden Online-Dienste dem Teilnehmer rechtzeitig mitteilen.

Als Kernbetriebszeit im Sinne dieser Vereinbarung gilt der Zeitraum werktags (Montag bis Freitag) von 08:00 bis 18:00 Uhr. Feiertage gelten nicht als Werktage.

Sind unaufschiebbare, dringend notwendige Wartungsarbeiten erforderlich, so kann es auch während der Kernbetriebszeit zu Einschränkungen kommen. Außerhalb dieser Zeit ist eine dauernde Erreichbarkeit nicht gewährleistet. Für den Fall von globalen Internetprovider-Schwierigkeiten kann es auch in der Kernbetriebszeit zu Ausfällen kommen, für die UVST nicht haftet.

VII. Verrechnung, Zahlungsfristen und Zahlungsverzug

Die Verrechnung erfolgt monatlich. Die Rechnung wird dem Kunden elektronisch (per Teilnehmerdirektzustellung oder per Mail) zugestellt und ist prompt nach Erhalt ohne Abzug zu zahlen. Bei Zahlungsverzug fällt pro Mahnung eine Gebühr von 5,00 EUR an, die Verzugszinsen betragen 8%.Werden offene Rechnungen nicht innerhalb der mit Mahnung gesetzten Nachfrist beglichen, können die Zugangsdaten und das Zertifikat bis zum Einlangen der Zahlung gesperrt werden. Für die Sperrung fällt eine Gebühr von 30,00 EUR an. Die Abfrageberechtigung für die Datenbankabfragen (Dienste der Verrechnungsstelle) kann bei Zahlungsverzug sofort nach Ablauf der Zahlungsfrist gesperrt werden.

VIII. Haftung

UVST haftet nicht für die Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit von abgefragten Daten bzw. versendeten und empfangenen Daten. UVST transportiert lediglich Informationen (Daten). Eine Haftung wegen allfälliger Störungen oder Betriebsausfälle ist ausgeschlossen. Die UVST haftet auch nicht für den Inhalt der im Wege der Tätigkeit der UVST als Übermittlung- und Verrechnungsstelle übermittelten oder zugänglichen Informationen (Daten). Generell haftet UVST nur für grobes Verschulden und Vorsatz. UVST haftet nicht für Schäden, welcher Art auch immer, die bei Inanspruchnahme der UVST als Übermittlungsstelle bzw. der UVST als Verrechnungsstelle für Datenbankdienste aus allfälligen Störungen, wie Verstümmelungen oder Auslassungen innerhalb der übermittelten/abgefragten Daten oder Verzögerungen, die während der Benutzung auftreten können entstehen.

Für Fehler in der Datenübertragung oder von durch UVST nicht zu verantwortende Verzögerungen wird jede Haftung von UVST ausgeschlossen. Die Haftung der UVST für allfällige Ausfälle der Übermittlungs-, Verrechnungsstelle für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht werden, ist jedenfalls mit 7.000 EUR begrenzt. Die Verbindung zwischen dem Teilnehmer und seinem Internet-Provider oder die Verwendung einer mangelhaften Softwaresignatur liegt nicht im Verantwortungsbereich der UVST und es wird jede Haftung dafür ausgeschlossen.

Die UVST haftet nicht für Fristversäumnisse, unabhängig von deren Grund.

IX. Datenschutz

UVST behandelt die Daten des Teilnehmers streng nach den Vorgaben der datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Der Teilnehmer stimmt zu, dass seine Stammdaten automationsunterstützt verarbeitet werden. Der Teilnehmer verpflichtet sich seine Zugangsdaten geheim zu halten und alles zu unternehmen, um eine missbräuchliche Verwendung auszuschließen.

X. Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. dieser Nutzungsvereinbarung

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. die Nutzungsvereinbarung können von UVST durch Versendung neuer Bestimmungen per Postweg oder per Fax oder per E-Mail an den Teilnehmer oder durch Veröffentlichung im Internet unter www.uvst.at abgeändert werden. Diese neuen Nutzungsbestimmungen treten frühestens 30 Tage nach Zusendung bzw. Veröffentlichung in Kraft.

XI. Haftung des Teilnehmers

Der Teilnehmer haftet für alle Schäden die aus der missbräuchlichen Verwendung der Dienste der UVST entstehen.

XII. Geltendes Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand

Für alle Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung gilt ausschließlich österreichisches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Graz.